MEYER & MEYER Rechtsanwälte und Notarin
Notarin Mandy Meyer
Die Tätigkeit als Notarin bezieht sich auf sämtliche diesem öffentlichen Amt zugewiesenen Aufgabenbereiche.
Als Haupttätigkeit gilt hierbei die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften, Erklärungen und Dokumenten.
Die Notarin ist dabei zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was diese Tätigkeit von der als Rechtsanwältin wesentlich unterscheidet.
Der Kernbereich liegt in folgenden Rechtsgebieten:
- Kaufverträge über Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen
- Bestellung von Grundpfandrechten und Grunddienstbarkeiten
- Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
- Erbscheinsanträge, europäische Nachlasszeugnisse
- Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
- Vaterschaftsanerkennung, Adoptionen, Sorgeerklärungen
- Gründung von Gesellschaften und Änderungen in Gesellschaften
- Anmeldungen zu Handels- und Vereinsregistern
Die Bundesnotarkammer stellt weiterführende Informationen unter nachfolgenden Links zur Verfügung:
Allgemeine Begriffserläuterungen
https://www.notar.de/themen/glossar
Thema Immobilien:
https://www.notar.de/themen/immobilien
https://www.notar.de/themen/immobilien/erklaerfilm
Thema Erben und Verschenken:
https://www.notar.de/themen/vererben-und-schenken
https://www.notar.de/themen/vererben-und-schenken/erklaerfilm
Thema Unternehmen:
https://www.notar.de/themen/unternehmen
Thema Familie:
https://www.notar.de/themen/familie
Thema Notfallvorsorge (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung etc.)
https://www.notar.de/themen/notfallvorsorge